Eine Brandmeldeanlage schützt Menschen und Sachwerte nur, wenn Planung, Errichtung und Instandhaltung lückenlos ineinandergreifen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2.
Leistungsumfang
Brandmeldeanlagen (BMA)
Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen nach Brandschutzkonzept.
Sprachalarmanlagen (SAA)
Sprachalarmierung nach DIN VDE 0833-4 für eine geordnete Evakuierung.
Feuerwehr-Aufschaltung
Abstimmung mit der Feuerwehr, FSD, FBF, FAT und Laufkarten.
Ansteuerungen
Brandfallsteuerungen für Aufzüge, Türen, RWA und Lüftung.
Instandhaltung
Inspektion und Wartung nach DIN 14675 und VDE 0833 inkl. Betriebsbuch.
Sachverständigenprüfung
Vorbereitung und Begleitung der Abnahme durch Prüfsachverständige.
Im Zusammenspiel mit anderen Gewerken
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Elektrotechnik & Gebäudetechnik
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Brandmeldetechnik
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Einbruchmeldetechnik
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Gebäudeleittechnik
Typische Objekte
Häufige Fragen
Wann ist eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben?
Das ergibt sich aus der Landesbauordnung, den Sonderbauverordnungen, dem Brandschutzkonzept oder den Auflagen Ihres Versicherers. Wir prüfen die Anforderungen gemeinsam mit Ihnen.
Wie oft muss eine BMA gewartet werden?
Inspektionen sind vierteljährlich vorgeschrieben, die Wartung jährlich. Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir die Termine und die Dokumentation.